Kann ich auch Mieterstrom der Stadtwerke Düsseldorf beziehen?
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Mieterstromportal
Mieterstrom ist Strom, der von einer hauseigenen Erzeugungsanlage produziert wurde und von den Bewohnern vor Ort verbraucht wird. Wenn Sie bereits Mieterstromkund:in der Stadtwerke Düsseldorf sind, können Sie sich im Mieterstromportal anmelden. Dort haben Sie Zugriff auf Ihre Abrechnungen, sehen Ihre Verbräuche und können Ihre persönlichen Daten bearbeiten.
Häufig gestellte Fragen
Welche Vorteile hat der Wechsel zu Mieterstrom?
Der Mieterstromtarif ist stets günstiger als der Grundversorgungstarif des örtlichen Grundversorgers. Dies ist gesetzlich so geregelt. Und da Mieterstrom zum Großteil direkt von der Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Dach kommt, verursacht er nur sehr geringe CO2-Emissionen. Er ist deshalb besonders umweltfreundlich.
Was passiert, wenn die Anlage keinen Strom produziert oder der Verbrauch größer als die Eigenproduktion ist?
Der Mieter wird zu jeder Zeit mit Strom versorgt. Sollte die hauseigene Stromanlage nicht ausreichend Strom produzieren oder gänzlich ausfallen, wird Strom – sogenannter Reststrom – aus dem lokalen Verteilnetz bezogen. Auch für den Strom aus dem öffentlichen Netz bezahlen Mieter nur den günstigen Mieterstromtarif.
Müssen Mieter Mieterstrom beziehen?
Nein. Der Bezug von Mieterstrom ist jederzeit freiwillig. Auch in Objekten mit Mieterstrom muss die - übrigens gesetzlich vorgeschriebene - freie Auswahl des Stromversorgers für alle Bewohner gewährleistet sein.
Was ist die Aufgabe der Vor Ort Energie GmbH?
Die Vor Ort Energie GmbH ist Dienstleister für die Stadtwerke Düsseldorf AG. In dieser Funktion erstellt sie die Abschlagsforderungen und Stromrechnungen und ist Ansprechpartner der Mieter bei Fragen rund um die Stromrechnung.
Entstehen für Mieter zusätzliche Kosten, wenn sie sich für Mieterstrom entscheiden?
Nein. Mieterstromkunden erhalten eine Stromrechnung zum gültigen Mieterstromtarif. Darüber hinaus fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit und wie lauten die Kündigungsfristen?
Die Mindestvertragszeit beträgt normalerweise ein Jahr. Danach kann der Vertrag innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit gekündigt werden. Zum Stichtag wird dann der Zählerstand abgelesen und der Mieter erhält eine Schlussrechnung.
Zudem endet der Vertrag automatisch bei Auszug des Mieters.
Was passiert, wenn das Mietverhältnis endet?
Mit dem Auszug endet automatisch der Vertrag zum Bezug von Mieterstrom.
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